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Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung ist die Unterstützung durch eine Schulbegleitung in einem inklusiven Schulsystem von relevanter Bedeutung. Der bedarfsgerechte Einsatz durch Klassenassistenzen soll allen Kindern und Jugendlichen ein Recht auf angemessene Bildung und somit Teilhabe am allgemeinen Leben ermöglichen. Deshalb muss eine adäquate Unterstützung gewährleistet werden um Ihnen Optionen für eine ganzheitliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu geben.
Unsere Vision und Mission ist eine zielgerichtete, professionelle und pädagogische Arbeit in Kooperation mit dem Schulsystem, in dem sich die Kinder und Jugendlichen befinden. Eine effektive Zusammenarbeit mit der entsprechenden Schule ist für eine gelungene Inklusion von relevanter Bedeutung.
Aufgabe der Schulbegleitung ist es, Kinder und Jugendliche im Schulalltag zu unterstützen, um ihnen zu helfen das Recht auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Es geht dabei um Hilfe zur Selbsthilfe. Die Begleitung hat das Ziel dem Kind die Unterstützung in der Art und Weise zu bieten, sodass es ohne Schulbegleitung im Schulalltag selbst zurechtkommt, in die Klassengemeinschaft integriert wird und Teilhabe an Bildung möglich ist.
Für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist es entscheidend, dass diese durch eine hohe Kontinuität der Fachkräfte mit entsprechender pädagogischer Ausbildung begleitet werden. Entsprechend unseren Ansprüchen an die Fachlichkeit der Durchführung der Dienstleistung werden die Stellen der Schulbegleitung mit adäquaten Fachkräften besetzt, wie z.B.:
Möglich ist auch ein Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern mit fachfremder Qualifikation mit entsprechender sozialer Kompetenz, Lebenserfahrung und einschlägiger Zusatzqualifikation für das Arbeitsfeld Schulbegleitung. Die Zusatzqualifikation kann auch im ersten Jahr der Anstellung im Rahmen der Weiterbildungszeiten erfolgen.
Können Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit Behinderung nicht ohne Begleitung die Schule besuchen oder wird Hilfestellung innerhalb der Schule benötigt, besteht die Möglichkeit, sich von einer Schulbegleitung unterstützen zu lassen.
Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Der Antrag für Schulbegleitung kann beim zuständigen Kostenträger eingeholt werden. Kostenträger für Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderung ist der jeweils zuständige Bezirk. ( Vgl. §53 ff SGB XII)
Kostenträger für Eingliederungshilfe für junge Menschen mit ausschließlich seelischer Behinderung ist das jeweils zuständige Jugendamt. (Vgl. § 35 a SGB VIII)